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Mallorca-Police

Mallorca-Police – abschließen für Ihre Ferien?

Mallorca-Police 09/09/2017 – Wenn Urlauber im europäischen Ausland, etwa in Italien, Griechenland, auf den Kanarischen Inseln oder auf Mallorca, einen Mietwagen nutzen, dann sind die Haftungssummen in den Verträgen meist deutlich niedriger als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Die Folge: Wer einen Unfall mit Personen- und Sachschäden am Urlaubsort verursacht, bleibt mitunter auf einem großen Teil der Kosten sitzen. Besonders heikel wird es, wenn Geschädigte Schadensersatzklagen anstreben.

Hinzu kommt: Das Unfallrisiko ist gerade in Ferienregionen oft höher als zu Hause. Die Menschen kennen sich im Ausland nicht so gut aus, sind oft in Urlaubslaune, also etwas leichtsinniger, und die Straßenführung ist gerade in ländlichen Gegenden oder verwinkelten Altstädten komplizierter als in Deutschland. Ganz schnell „kracht“ es dann und der Unfallverursacher steht Schadensersatzansprüchen gegenüber.

Nicht nur für Mallorca-Urlauber sehr sinnvoll

Wie können Mietwagennutzer im Ausland vorsorgen? Was hat es in diesem Zusammenhang mit der „Mallorca-Police“ auf sich? Ganz einfach: Die Mallorca-Police ist eine private Kfz-Zusatzversicherung, die dafür sorgt, dass Haftungssummen bei Mietwagennutzung im Ausland den deutschen Summen angeglichen werden. Der Begriff ist vor einigen Jahren entstanden, weil gerade auf Mallorca – einem der beliebtesten Reiseziele der Deutschen – viele Mietwagen im Urlaub genutzt werden. Gut zu wissen: Die Versicherung wird zwar „Mallorca Police“ oder „Mallorca Klausel“ genannt, im Versicherungsdeutsch heißt sie aber korrekt: „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Und: Die Police ist nicht nur auf Mallorca beschränkt, sondern gilt in allen Ländern der EU einschließlich der Türkei. Urlauber sind somit auf der sicheren Seite, wenn sie etwa auf Teneriffa, in Südfrankreich, Dänemark, in Wien, am Balaton oder in Cornwall mit einem Mietwagen eines dort ansässigen Autoverleihers unterwegs sind.

Zusätzliche Absicherung bei Mietwagen-Nutzung

Die Zusatzversicherung ist auf jeden sinnvoll und zu empfehlen. Über 500.000 mal kracht es derzeit pro Jahr zwischen Fahrzeugen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten. Zwar verfügen alle Länder über gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherungen – doch die vorgeschriebenen Versicherungssummen sind häufig viel niedriger als in Deutschland. Hierzulande gilt ja mindestens 7.500.000 Euro pro Person und Unfall bzw. 1.000.000 Euro Sachschaden pro Unfall und noch 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Ist man daher mit einem im Ausland gemieteten Leihwagen unterwegs, greifen im Fall X zunächst die niedrigeren Mindestsummen. Und genau jene Lücke zwischen „deutschem Standard“ und der jeweiligen länderspezifischen Haftpflichtsumme schließt die Mallorca-Police. Sie erfüllt damit für die Mietwagennutzung den gleichen Zweck wie etwa eine Auslandsreisekrankenversicherung für die Gesundheit.

Bei deutschem Kfz-Versicherer vor Abreise abschließen

Wo gibt es die „Mallorca-Police“? Sie muss bereits daheim in Deutschland vereinbart werden – und zwar beim eigenen Kfz-Versicherer oder einem anderen Anbieter. Tipp: In vielen Kfz-Schutzbriefen ist bereits eine Mallorca-Police enthalten. Wer einen solchen Schutzbrief hat, sollte zur Sicherheit aber seinen Versicherer anfragen, ehe er in den Urlaub aufbricht. Neben den Kfz-Versicherern kann die Zusatzversicherung auch bei Automobilclubs abgeschlossen werden. Auch hier gilt, dass die Police vor Reiseantritt in Deutschland fixiert werden muss.

Fazit: Wer einen Mietwagen im EU-Ausland oder der Türkei buchen will, sollte auf jeden Fall die Haftplichtsummen in den Verträgen checken. Die meisten Anbieter ermöglichen ja inzwischen eine Buchung vor Reiseantritt via Internet. So wissen die Urlauber schon recht früh, für welche Summen Versicherungsschutz besteht. Besser aber ist wirklich – so oder so – eine “Mallorca-Police” abzuschließen. Dann lassen sich die schönsten Tage im Jahr wirklich ganz entspannt genießen!

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Auslandskrankenversicherung

Private Auslandskrankenversicherung – warum ist sie so wichtig?

Auslandskrankenversicherung 11/12/2015 – In kaum einem anderen Land haben sich derart viele Versicherungssparten etablieren können. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass Versicherungsnehmer neben den Pflichtversicherungen auch Zusatzpakete gebucht haben, um beispielsweise das eigene Haus oder den geliebten Vierbeiner zu schützen. Doch bei der eigenen Gesundheit wird manchmal zu knapp kalkuliert, insbesondere wenn die schönsten Tage des Jahres unmittelbar bevorstehen.
Wahrscheinlich liegt es an der Urlaubsvorfreude bzw. an der Aufregung vor dem längeren Auslandsaufenthalt, dass ein wichtiger Versicherungsschutz nicht im Handgepäck verstaut wird.




Naheliegend ist, dass Krankheiten oder Unfälle vor einer Auslandsreise verständlicherweise ausgeblendet werden, um den Erholungseffekt nicht von vornherein zu gefährden.
Allerdings sollten Reisende nicht am falschen Ende sparen. Die Auslandsversicherung sollte ebenso selbstverständlich sein wie die Versicherung für das Reisegepäck. Letztere ist ohnehin oftmals gar nicht nötig, weil das Gepäck bereits über viele Hausratsversicherungen mitversichert ist.
Auslandskrankenversicherungen für das europäische Ausland:

Skifahren in den Alpen oder Badeurlaube am sonnigen Mittelmeer gehören ohne Zweifel zu den schönsten Freizeitaktivitäten fernab der alltäglichen Belastung. Für europäische Länder gilt dabei die Besonderheit, dass mit der Bundesrepublik häufig ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden ist. Vor Reiseantritt sollte die Versicherungskarte dahingehend überprüft werden, ob sie als „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausgestellt worden ist. Insoweit dies nicht der Fall ist, können Versicherungsnehmer eine entsprechende Bescheinigung bei der eigenen Krankenkasse verlangen. Durch das Abkommen wird sichergestellt, dass die Kosten für Behandlungen sowie notwendige Aufenthalte in einem Krankenhaus von dem Versicherungsunternehmen übernommen werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kosten lediglich bis zu einer festgelegten Höhe erstattet werden. Als Maßstab gelten hierfür die Behandlungskosten, die bei einer vergleichbaren Therapie in Deutschland von der Krankenkasse übernommen werden. In den meisten europäischen Ländern werden allerdings bei gleichen Leistungen höhere Rechnungen ausgestellt. Wer beispielsweise beim Skifahren in Österreich oder der Schweiz stürzt und sich dabei ein Bein bricht, wird vermutlich nach dem ersten Schock einen zweiten erleiden müssen. Das Angebot dieser Länder richtet sich nämlich an zahlungsfähige Urlauber, so dass auch bei den Kosten für eine medizinische Behandlung nicht gespart wird.

Liegen die Ausgaben im europäischen Ausland nunmehr über dem gewohnten Satz in Deutschland, müssen Versicherungsnehmer den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche leisten. Eine Obergrenze dafür lässt sich hingegen kaum definieren. Das Beispiel zeigt, dass das Sozialversicherungsabkommen im gewissen Rahmen ausreichend ist, aber keinesfalls eine Grundlage für den umfassenden Versicherungsschutz darstellt.

Auslandsreisen außerhalb des europäischen Kontinents:

Bei Destinationen außerhalb des europäischen Kontinents werden Behandlungs- oder Krankenhauskosten in der Regel gar nicht von der inländischen Krankenversicherung getragen. Zwar können sich Versicherungsgesellschaften kulant zeigen und zumindest einen Teil der Unkosten tragen, einen Anspruch darauf haben Versicherte jedoch nicht. Zeigt sich die Versicherung wenig gesprächsbereit, bleibt dem Urlauber nur die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag selbst zu begleichen. Je nach Erkrankung können dies mehrere 1000 € sein. Was zunächst als erholsame Reise geplant worden ist, entpuppt sich im Unglücksfall nicht selten als Schuldenfalle.

Wer sich vorab dementsprechend gegen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung entschieden hat, muss im Bedarfsfall mit schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen rechnen. Neben den Arzt- und Diagnosekosten sind sowohl im europäischen Raum als auch weltweit die Kosten für die Rückführung aus dem Ausland zu kalkulieren. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz werden diese dem Patienten ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei notwendigen Nachbehandlungen müssen Betroffene somit die Wahl zwischen den vergleichsweise hohen Behandlungsausgaben im Ausland oder der kostspieligen Überführung nach Deutschland gegeneinander abwägen. Beide Alternativen stellen keineswegs den Idealfall dar.

Die Wahl des optimalen Versicherungspaketes:

Welche Policen für den Auslandsaufenthalt hinzugebucht werden sollten, ist vor allem von der Reisedauer abhängig. Für Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen bieten die Versicherungsgesellschaften standardmäßig einen umfassenden Versicherungsschutz ab. Derartige Zusatzversicherungen können bereits für einen geringen Jahresbeitrag abgeschlossen werden. Einige Dienstleister bieten auch den nachträglichen Abschluss an, wobei dies in der Regel nur während der ersten Urlaubswoche nachgeholt werden kann. In dieser Situation darf der Versicherungsfall regelmäßig noch nicht eingetreten sein. Wer demgegenüber einen längeren Aufenthalt in der Ferne plant, beispielsweise wegen einer Berufs- oder Studienreise, benötigt erweiterte Versicherungspolicen.

Bei chronischen Erkrankungen sollte der Hausarzt vor Ort attestieren, dass die Urlaubsreise unbedenklich für den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ist, damit der Versicherungsgeber den Zusatzschutz nicht von vornherein ablehnt. Eine weitere Besonderheit gilt auch für schwangere Urlauberinnen. Hier reichen Standardversicherungen oftmals nicht aus, weil darüber die Kosten in der Regel nicht gedeckt sind, die beispielsweise durch eine Komplikation entstehen können. Vor jeder Reise ins Ausland ist daher die Rücksprache mit der eigenen Krankenversicherung dringend zu empfehlen.

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• Reiseblog über Versicherungen – Mallorca Police
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Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherung – sinnvoll?

Reisegepäckversicherung 11/08/2015 – Unter den vielen verschiedenen Versicherungen, die mit einer Reise verbunden sein können, genießt die Reisegepäckversicherung immer noch die geringste Bekanntheit. Nur die wenigsten Urlauber machen sich Gedanken darüber, wie hoch eigentlich das Risiko ist, dass Gepäckstücke verloren gehen – gerade in Szenarien mit Umstiegen, Aufenthalten und weit entfernten Reisezielen. Dabei kann es sich aus den verschiedensten Gründen lohnen, auch auf diese Police zu setzen. Und sei es nur, damit die Entspannung schon ab dem Moment beginnen kann, da der Urlaub startet und der Kopf nicht immer bei der Frage ist, ob der Koffer auch den Weg zum Reiseziel geschafft hat.

Hunderttausende verlorene Koffer und Sendungen jedes Jahr

Rund 25 Millionen Koffer werden jedes Jahr von den Airlines verloren. Natürlich tauchen einige oder sogar die meisten davon nach einer aufwendigen Recherche und entsprechende Wartezeit wieder auf, allerdings gilt das nicht für jeden Fall. Für den Urlauber entstehen ohnehin schon ab dem Zeitpunkt des Verlustes Unannehmlichkeiten – und sei es nur, weil man sich am Urlaubsort mit entsprechender Kleidung eindecken muss. Nicht jede Airline ist dabei kulant und nicht jede Airline bietet dafür eine entsprechende Kompensation an. Geht es sogar um den kompletten Verlust eines Koffers oder eines Gepäckstücks, wird es erst richtig ärgerlich. Zwar sehen die entsprechenden Gesetze vor, aber die Airlines machen daraus einen bürokratischen Prozess.

Umso wichtiger ist es, dass man sich nicht alleine auf die entsprechenden Angaben und Versprechungen der Airlines verlässt. Wer sich auf die Suche nach Versicherungen für seine Reise begibt, sollte nicht nur die Krankenversicherung für das Ausland oder die Police für den Reiserücktritt in sein Portfolio aufnehmen. Natürlich empfiehlt sich die Police für das Reisegepäck nicht für jede Reise. Wer einfach nur den kleinen Trolli mit auf die Geschäftsreise nimmt oder bei einem kurzen Städtetrip nicht mehr als einen Koffer bei sich hat, wird in der Regel mehr Prämien bezahlen, als dass es einen Nutzen gibt. Spätestens bei dem Antritt des richtigen Urlaubs oder wenn sich im Gepäck hochwertige Dinge befinden, ist eine entsprechende Versicherung aber ein Muss. Nur so kann garantiert werden, dass im schlimmsten Fall eine Erstattung vorgenommen wird. Die Airlines selbst haben nämlich entsprechend geringe Richtlinien.

Was ist bei dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung zu beachten?

In den meisten Paketen von Versicherungen, die durch die Reiseanbieter angeboten werden, ist die Reisegepäckversicherung nicht automatisch darin enthalten. Also lohnt es sich, entweder nach dieser zu fragen oder lieber direkt einen Vergleich im Internet vorzunehmen. Denn auch bei dieser Versicherung gibt es Unterschiede, die am Ende darüber entscheiden können, ob sich die Prämie gelohnt hat oder nicht. Es beginnt schon mit der Frage des Reiseziels, der Airline und natürlich der Werte, die damit verbunden sind. Es gibt bei einer Standard-Versicherung auch einen Höchstwert, der spätestens dann überschritten wird, wenn mit dem Gepäck auch sehr hochwertige Dinge verschwinden. Die folgenden Dinge sind daher wichtig:
Es gibt Policen, die sich auf eine bestimmte Reise beziehen, aber auch Versicherungen, die für das gesamte Jahr gültig sind.

  • Entsprechende Höchstlinien können verändert werden und sind meist Teil eines Vergleichs, bei dem geprüft werden kann, hoch die mögliche Erstattung ist.
  • Die Reisegepäckversicherung zahlt nicht für Beschädigungen während der Reise selbst. Es geht nur um den unverschuldeten Verlust während der Reise.

Die Fragen nach Höchstgrenzen für die Erstattung, monatlichen oder jährlichen Kosten und die genauen Daten über mögliche Gegenstände sind für jeden Reisenden interessant. Damit man sich einen Überblick darüber verschaffen kann, wie gut die entsprechenden Versicherungen für den eigenen Zweck geeignet sind und ob nicht sogar eine jährliche Versicherung interessant ist – besonders für Vielreisende – ist ein wichtiger Bestandteil der Planung für das Budget. Am Ende lässt sich vor allem mit einem Vergleich im Internet sehr schnell und sehr einfach ermitteln, wie gering die Kosten sein können und wie hoch der Nutzen ist, der aus einer solchen Versicherung für das eigene Gepäck gezogen werden kann.

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• Reiseblog über Auslandskrankenversicherung
• Reiseblog über Versicherungen – Mallorca Police

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